Ummelden in Grevenbroich: Was müssen Sie nach dem Umzug tun?
Frist, Unterlagen, Termin im Bürgerbüro und die Online-Anmeldung: So melden Sie sich in Grevenbroich richtig um. Alle Angaben stammen von der Stadt Grevenbroich, Stand 25. September 2026.
Kurz gesagt: Wer in Grevenbroich einzieht oder innerhalb der Stadt umzieht, meldet sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug an. Die Ummeldung ist gebührenfrei. Sie brauchen Ihren Personalausweis und die Wohnungsgeberbestätigung, ein Mietvertrag reicht nicht. Ins Bürgerbüro kommen Sie nur mit Termin. Mit aktiviertem Online-Ausweis geht es auch von zu Hause.
Wie lange haben Sie Zeit, sich in Grevenbroich umzumelden?
Zwei Wochen, gerechnet ab dem Tag, an dem Sie tatsächlich einziehen. Eine Anmeldung vor dem Einzug ist nicht möglich. Es zählt der echte Einzug, nicht der Beginn des Mietvertrags.
Die Frist gilt beim Zuzug nach Grevenbroich genauso wie beim Umzug innerhalb der Stadt, etwa von Wevelinghoven nach Kapellen. Sie gilt auch für eine Nebenwohnung. Wer mehrere Wohnungen hat, bestimmt mit einem Formular der Stadt, welche davon die Hauptwohnung ist.
Wer sich nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Das Gesetz sieht dafür ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro vor.
Bürgerbüro oder online: Wie melden Sie sich in Grevenbroich um?
Sie haben die Wahl. Ins Bürgerbüro kommen Sie nur mit gebuchtem Termin. Online brauchen Sie keinen Termin, dafür einen Ausweis mit aktivierter Online-Funktion und der passenden PIN.
| Im Bürgerbüro | Online | |
|---|---|---|
| Termin | nur mit Termin, Buchung über termine.grevenbroich.de | kein Termin nötig, über wohnsitzanmeldung.gov.de |
| Wo | Bürgerbüro, Am Markt 3 in Grevenbroich, Telefon 02181 608-3399 | von zu Hause aus |
| Wer kommt | mindestens ein Familienmitglied, mit den Ausweisen aller Personen | Sie melden sich und Ihre Familie gemeinsam an |
| Sie brauchen | Ausweis, Wohnungsgeberbestätigung | Online-Ausweis mit PIN, AusweisApp, Smartphone mit NFC oder Kartenleser, Nutzerkonto wie die BundID |
| Kosten | gebührenfrei | gebührenfrei |
Einen Meldevordruck müssen Sie für den Termin nicht vorher ausfüllen. Die Angaben machen Sie direkt im Bürgerbüro. Haben Sie die PIN Ihres Ausweises vergessen, können Sie sie dort zurücksetzen oder die Online-Funktion freischalten lassen.
Welche Unterlagen brauchen Sie im Bürgerbüro Grevenbroich?
Die Stadt Grevenbroich nennt diese Unterlagen:
- Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass aller Personen, die umziehen, auch der Kinder.
- Wohnungsgeberbestätigung über den erfolgten Einzug. Ein Mietvertrag ersetzt sie nicht.
- Standesamtliche Urkunden oder Stammbuch, sofern Sie sie zur Hand haben, zum Beispiel die Geburtsurkunden der Kinder.
- Bestimmung der Hauptwohnung, wenn Sie mehrere Wohnungen haben.
- Einverständnis des anderen Elternteils, wenn ein minderjähriges Kind umzieht und die Eltern getrennt leben. Alternativ die Entscheidung über das Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Kurz erklärt: Zuzug aus dem Ausland
Kinder müssen normalerweise nicht mit ins Bürgerbüro. Kommen Sie aber aus dem Ausland nach Grevenbroich, müssen laut Stadt alle Personen persönlich erscheinen, auch die Kinder.
Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?
Der Wohnungsgeber, also meist der Vermieter oder der Eigentümer. Er bestätigt schriftlich, an welchem Tag Sie eingezogen sind. Ohne diese Bestätigung kann das Bürgerbüro die Anmeldung nicht bearbeiten.
- Sie wohnen zur Miete
Bitten Sie Ihren Vermieter früh um die Bestätigung. Er muss sie Ihnen innerhalb der zwei Wochen nach dem Einzug geben. Das Formular stellt die Stadt als PDF bereit.
- Sie ziehen ins eigene Haus
Auch Eigentümer bestätigen den Tag des Einzugs schriftlich. Sie sind dann Ihr eigener Wohnungsgeber und füllen die Bestätigung selbst aus.
- Die Bestätigung kommt nicht rechtzeitig
Dann sagen Sie dem Bürgerbüro sofort Bescheid. Das ist Ihre Pflicht, wenn der Vermieter die Bestätigung verweigert oder sie aus anderen Gründen fehlt.
Was sollten Sie nach der Ummeldung noch erledigen?
Mit der Ummeldung ist das Melderegister aktuell. Andere Stellen erfahren davon nicht automatisch. Diese Punkte gehören auf Ihre Liste:
- Fahrzeugschein
Eine neue Halteranschrift müssen Sie unverzüglich melden. Laut Stadt Grevenbroich lässt sich die Anschrift im Fahrzeugschein des eigenen Autos umschreiben. Die Voraussetzungen nennt das Serviceportal unter Kraftfahrzeug-Ummeldung.
- Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Krankenkasse
Teilen Sie Ihre neue Anschrift allen Stellen mit, die Ihnen Post schicken. Denken Sie auch an Strom, Internet und Abonnements.
- Umzug mit Immobilie
Ziehen Sie aus einem eigenen Haus aus? Dann klären Sie früh, was mit der bisherigen Immobilie passiert. Wer verkaufen möchte, beginnt am besten mit den Unterlagen. Checkliste Verkaufsunterlagen
Häufige Fragen zum Ummelden in Grevenbroich
Wie lange habe ich Zeit, mich in Grevenbroich umzumelden?
Zwei Wochen ab dem Tag, an dem Sie tatsächlich einziehen. Vorher können Sie sich nicht anmelden. Maßgeblich ist der echte Einzug, nicht der Beginn des Mietvertrags. Die Frist gilt auch für einen Umzug innerhalb von Grevenbroich und für Nebenwohnungen.
Brauche ich für das Bürgerbüro Grevenbroich einen Termin?
Ja. Laut Stadt Grevenbroich ist ein Besuch im Bürgerbüro nur mit Termin möglich. Den Termin buchen Sie online über termine.grevenbroich.de. Ohne Termin geht es nur mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung von zu Hause aus.
Kann ich mich in Grevenbroich online ummelden?
Ja, über wohnsitzanmeldung.gov.de. Sie brauchen einen Ausweis mit aktiviertem Online-Ausweis und PIN, die AusweisApp, ein Smartphone mit NFC oder einen Kartenleser und ein Nutzerkonto wie die BundID. Mieter brauchen zusätzlich die Wohnungsgeberbestätigung. Die PIN können Sie im Bürgerbüro zurücksetzen oder freischalten lassen.
Muss meine ganze Familie mit ins Bürgerbüro?
Nein. Kinder müssen grundsätzlich nicht mitkommen. Bringen Sie aber ihre Ausweise und, falls zur Hand, die Geburtsurkunden mit. Es reicht, wenn ein Familienmitglied vorspricht. Ausnahme: Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen alle Personen persönlich erscheinen, auch die Kinder.
Brauche ich als Eigentümer eine Wohnungsgeberbestätigung?
Ja. Wer in die eigene Wohnung oder das eigene Haus zieht, bestätigt den Tag des Einzugs ebenfalls schriftlich. Sie sind dann Ihr eigener Wohnungsgeber. Ohne diese Bestätigung kann das Bürgerbüro die Anmeldung nicht bearbeiten.
Quellen und Stand
Alle Angaben zu Frist, Kosten, Unterlagen und Ablauf stammen von der Stadt Grevenbroich und aus dem Bundesmeldegesetz. Die Seiten der Stadt tragen kein eigenes Stand-Datum. Wir haben sie am 25. September 2026 abgerufen. Öffnungszeiten nennen wir bewusst nicht, weil die Stadt dazu unterschiedliche Angaben veröffentlicht. Prüfen Sie vor Ihrem Termin kurz die Seite der Stadt.
- Stadt Grevenbroich: Anmeldung oder Ummeldung WohnsitzFrist, Unterlagen, Gebühren, Termin, elektronische Anmeldung, Bürgerbüro · abgerufen 25.09.2026
- Online-Terminvergabe der Stadt Grevenbroichabgerufen 25.09.2026
- Elektronische Wohnsitzanmeldung des Bundesabgerufen 25.09.2026
- Bundesmeldegesetz: AnmeldepflichtZwei-Wochen-Frist · abgerufen 25.09.2026
- Bundesmeldegesetz: Mitwirkung des WohnungsgebersWohnungsgeberbestätigung · abgerufen 25.09.2026
- Bundesmeldegesetz: BußgeldvorschriftenBußgeld bis 1.000 Euro · abgerufen 25.09.2026
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