Was kostet eine Immobilienbewertung bei Rohner Immobilien?
Die Wertermittlung kostet für eine Eigentumswohnung 390 €, für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 490 € und für ein Mehrfamilienhaus ab 690 € — jeweils inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Schließen Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Ergebnisgespräch mit uns einen Maklervertrag über den Verkauf dieser Immobilie, erstatten wir Ihnen den Preis der Wertermittlung vollständig – innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Widerrufsfrist des Maklervertrags. Ist die Wertermittlung noch nicht bezahlt, entfällt der Betrag. Alle Preise und was in der Wertermittlung steckt, finden Sie in unserer Preisübersicht.
Was ist meine Immobilie wert?
Eine seriöse Antwort gibt es erst nach dem Blick auf Ihre Immobilie: Lage, Größe, Zustand, Baujahr, Ausstattung und energetischer Stand entscheiden gemeinsam über den Wert. Deshalb bewerten wir grundsätzlich vor Ort. Danach erhalten Sie einen klar begründeten Marktwert und eine Empfehlung für den Angebotspreis — gestützt auf amtliche Daten wie die Bodenrichtwerte aus BORIS-NRW und den Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses, professionelle Bewertungsdatenbanken und echte Vergleichspreise Ihrer Lage.
Geht eine Bewertung auch ohne Vor-Ort-Termin?
Grundsätzlich nein — das gehört zu unserer Arbeitsweise. Je mehr Daten, Informationen und Eindrücke wir von einer Immobilie haben, desto fundierter und präziser wird die Wertermittlung. Ist eine Besichtigung ausnahmsweise nicht möglich, nennen wir Ihnen auf ausdrücklichen Wunsch eine vorsichtige Spanne — und sagen ehrlich dazu, dass sie den Termin vor Ort nicht ersetzt.
Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?
Wir nehmen uns bewusst Zeit. Nach dem Termin bei Ihnen vor Ort arbeiten wir die Wertermittlung im Büro sorgfältig aus — oft mehrere Stunden, manchmal einen halben Tag, besprochen im Team. Den Auswertungs-Termin vereinbaren wir zeitnah; unter Zeitdruck setzen wir weder Sie noch die Zahl.
Muss ich Sie nach der Wertermittlung als Makler beauftragen?
Nein. Die Wertermittlung verpflichtet Sie nicht, uns als Makler zu beauftragen. Sie erhalten Ihre Wertermittlung, und die Entscheidung über die nächsten Schritte treffen Sie allein. Wir rufen Sie nicht ungefragt mit Verkaufsangeboten an — Diskretion und Ihr Tempo stehen an erster Stelle.
Wie unterscheidet sich Ihre Bewertung von einem Online-Rechner?
Ein Online-Rechner arbeitet mit Durchschnittswerten und kann Ihre Immobilie nicht sehen. Wir gehen einen anderen Weg: erst kennenlernen, dann bewerten — mit Vor-Ort-Termin, den anerkannten Verfahren der ImmoWertV, amtlichen Daten, professionellen Bewertungsdatenbanken und echten Vergleichspreisen Ihrer Lage. So entsteht ein Wert, der im Verkauf wirklich trägt.
Reicht Ihre Einschätzung für Finanzamt oder Gericht?
Nein. Unsere Wertermittlung ist eine Marktwert-Einschätzung für Ihre Verkaufsentscheidung und den Angebotspreis – kein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB. Für Finanzamt, Gericht, Erbauseinandersetzung, Pflichtteil, Scheidung oder Bank ist sie nicht bestimmt. Dort wird in der Regel ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen verlangt. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Ansprechpartner.
Hinweise zu steuerlichen oder rechtlichen Themen ersetzen keine Beratung — wenden Sie sich dazu an Ihren Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt.