Rohner Immobilien
Ratgeber · Erben

Geerbte Immobilie verkaufen in NRW: Was Erben wissen sollten

Wie Erben Schritt für Schritt vorgehen, welche Fehler teuer werden und wie eine Erbengemeinschaft zu einer Einigung findet. Grundlage sind die Erfahrungen unseres Teams in Grevenbroich, Dormagen, Kerpen und der Umgebung.

Kurz gesagt: Nehmen Sie sich nach einem Erbfall zuerst Zeit zum Durchatmen. Entscheiden Sie nichts vorschnell. Klären Sie danach, wie Sie das Erbe nachweisen. Prüfen Sie anschließend das Grundbuch. Dann setzen sich alle Erben an einen Tisch. Alle Erben müssen einem Verkauf zustimmen. Eine neutrale Person kann helfen, alle Wünsche zu verstehen und eine Einigung zu erreichen.

Eichentisch in einem Elternhaus mit einer geordneten Mappe, einem alten Schlüsselbund und einer Lesebrille im Nachmittagslicht
Bildmarke von Rohner Immobilienseit 1990Erfahrung in der Region
Kundenauszeichnung von Makler-Empfehlung.de2022–2026Qualitätsmakler
IHK-LogoIHKzertifizierte Kompetenz
Erst zuhören, dann handeln

Warum brauchen Erben zuerst jemanden, der Ordnung reinbringt?

Ein Erbfall trifft Menschen in einer schweren Zeit. Gleichzeitig müssen sie viele Dinge regeln. Dazu gehören der Erbnachweis, das Grundbuch und die Räumung. Oft erben mehrere Menschen gemeinsam. Carlo Rohner beschreibt, was ihnen dann am meisten hilft:

„Erben sollen das Gefühl haben: Endlich ist da jemand, der Ordnung reinbringt und erst einmal zuhört. Wir kümmern uns, wir kennen uns damit aus.“
Carlo Rohner
Porträt Carlo Rohner
„Ein Erbe ist unfassbar komplex. Da braucht man den Ruhepol in der Mitte. Er weiß genau, was zu tun ist, hört zu und gibt ruhige Empfehlungen.“
Carlo Rohner, Immobilienmakler (IHK), Inhaber von Rohner Immobilien

Deshalb sprechen wir zuerst in Ruhe mit Ihnen. Erst später geht es um einen Verkauf. Wir planen erst, wenn alle Fragen geklärt sind.

Sie treffen alle Entscheidungen selbst. Wir geben Ihnen die Informationen, die Sie dafür brauchen.

Schritt für Schritt

Wie kommen Erben vom Erbfall zum Verkauf?

Eine klare Reihenfolge erspart später viel Ärger. Zuerst klären Sie das Erbe. Danach geht es um den Wert. Meist führt der Weg über sechs Schritte.

  1. Erbe nachweisen

    Zuerst brauchen Sie einen Nachweis über das Erbe. Ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts kann genügen. Gibt es keines, beantragen Sie dort einen Erbschein.

  2. Grundbuch berichtigen

    Lassen Sie die Immobilie im Grundbuch auf die Erben umschreiben. Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall. Innerhalb dieser Frist bleibt die Umschreibung gebührenfrei.

  3. Wert vor Ort ermitteln

    Wir sehen uns die Immobilie und alle Unterlagen vor Ort an. Ein belegbarer Wert schafft eine gemeinsame Grundlage für alle Erben.

    Warum ein Online-Rechner nicht reicht
  4. Einigung der Erben

    Alle Erben müssen einem Verkauf zustimmen. Deshalb klären wir früh, was jeder Einzelne möchte.

    Wenn nicht alle einig sind
  5. Unterlagen und Vermarktung

    Wir sammeln Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse und Nachweise über Belastungen oder Wohnrechte. Bei Wohnungen brauchen Sie zusätzlich die Teilungserklärung. Anschließend beginnt die Vermarktung.

    Checkliste Verkaufsunterlagen
  6. Notar und Übergabe

    Der Notar bereitet den Kaufvertrag vor. Alle Erben unterschreiben beim Termin oder lassen sich vertreten. Nach Zahlung des Kaufpreises übergeben wir dem Käufer die Schlüssel.

    Vom Notartermin bis zur Übergabe

Nicht jeder Schritt dauert gleich lange. Oft braucht die Einigung der Erben am meisten Zeit.

Aus unserer Recherche und Praxis

Welche Fehler kosten Erben am meisten Geld und Nerven?

Der häufigste Fehler lässt sich schnell benennen. Carlo Rohner sagt: „Unwissenheit führt zu den größten Fehlern.“ Viele versuchen es zunächst allein, obwohl ihnen das nötige Wissen fehlt. Wir haben diese typischen Fallen recherchiert und geprüft:

  1. Das Grundbuch zu spät ändern. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Umschreibung gebührenfrei. Danach fallen Gebühren an. Ohne diese Änderung können Sie die Immobilie weder verkaufen noch beleihen.
  2. Den Leerstand nicht melden. Viele Gebäudeversicherungen verlangen eine Meldung, wenn ein Haus leer steht. Sonst kann die Versicherung Leistungen nach Frost- oder Wasserschäden kürzen. Prüfen Sie Ihre Police. Heizen Sie im Winter oder lassen Sie das Wasser fachgerecht absperren.
  3. Die Erbengemeinschaft blockiert sich. Alle Erben müssen dem Verkauf zustimmen. Ohne Entscheidung laufen die Kosten für Haus, Versicherung und Grundsteuer weiter.
  4. Eine gerichtlich angeordnete Versteigerung unterschätzen. Sie dauert oft viele Monate und kostet Gebühren. Der Erlös liegt häufig deutlich unter dem Marktwert. Das sind Erfahrungswerte und keine festen Größen.
  5. Die Meldung ans Finanzamt vergessen. Melden Sie den Erwerb einer Immobilie innerhalb von drei Monaten. Das gilt auch nach der Eröffnung eines Testaments.
  6. Die Frist für einen steuerfreien Verkauf falsch verstehen. Sie beginnt mit dem Erbe nicht neu. Erben übernehmen den Kaufzeitpunkt des Verstorbenen. Deshalb kann der Verkauf steuerfrei sein oder Steuern auslösen.
  7. Einen unnötigen Erbschein beantragen. Oft genügt dem Grundbuchamt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Ein zusätzlicher Erbschein kostet Zeit und Geld.
  8. Die Frist zum Ausschlagen verpassen. Ist das Erbe überschuldet, können Sie es ausschlagen. Dafür bleiben meist nur sechs Wochen. Mit Bezug zum Ausland sind es sechs Monate.

Stand der Recherche: 25. September 2026. Diese Hinweise ersetzen keine persönliche Beratung zu Recht oder Steuern. Ob eine Frist für Sie gilt, klären Notar, Nachlassgericht oder Steuerberater.

Alle an einen Tisch

Was tun, wenn sich die Erben nicht einig sind?

Ein Erbe möchte verkaufen. Ein anderer möchte vermieten. Ein dritter möchte einziehen. Solche Spannungen sind normal. Nach unserer Erfahrung entsteht Streit meist durch schlechte Kommunikation. Deshalb bringen wir zuerst alle an einen Tisch.

„Zuerst geht es darum, zuzuhören und jedem ins Gesicht zu schauen. Was will jeder Einzelne? Was sind seine Ziele?“
Carlo Rohner
„Streit ist meiner Meinung nach immer nur eine Form von schlechter Kommunikation. Es gibt für alles eine Lösung. Irgendwo liegt immer ein Kompromiss.“
Carlo Rohner

Was eine Einigung erleichtert:

  • Die Beweggründe kennenHinter jeder Haltung steht ein Grund. Vielleicht braucht jemand Geld. Ein anderer hängt am Elternhaus. Erst bekannte Gründe machen eine gemeinsame Lösung möglich.
  • Eine gemeinsame ZahlenbasisEin belegbarer Wert erleichtert ruhige Gespräche. Erinnerungen und Bauchgefühl reichen dafür oft nicht aus.
  • Klare MöglichkeitenEin Erbe zahlt die anderen aus. Alle verkaufen gemeinsam oder vermieten die Immobilie. Wir zeigen die Folgen jeder Möglichkeit offen nebeneinander.
  • Neutral und diskretWir bevorzugen keinen einzelnen Erben. Was Sie uns anvertrauen, bleibt bei uns.
„Wir sind neutrale Vermittler und niemals parteiisch. Manches, was man uns sagt, darf nicht auf die andere Seite gelangen. Diskretion ist unfassbar wichtig.“
Carlo Rohner

Nicht immer gelingt eine Einigung. Carlo Rohner sagt: „In der Regel findet man eine Lösung, wenn man die Beweggründe kennt. Es gibt aber auch Einzelfälle, da kann man als Makler nichts tun.“

Kommt keine Einigung zustande, kann ein Erbe eine gerichtliche Versteigerung beantragen. Dann bestimmt das Gericht den Ablauf. Der Erlös fällt oft niedriger aus. Diesen Weg verfolgen wir nicht. Wir setzen auf eine Lösung, die alle mittragen.

„Kontrolle ist mir sehr wichtig. Deshalb können sich Kunden bei mir sicher sein, dass ich die Kontrolle habe. Wem Kontrolle so wichtig ist, der bleibt auch immer dran.“
Carlo Rohner
Ein Fall aus unserer Praxis

Wie gelingt ein Verkauf mit sieben Erben in mehreren Ländern?

Erbengemeinschaft mit sieben Erben · Erben aus mehreren Ländern, mehrere Sprachen · Verkauf abgeschlossen

Sieben Erben lebten verteilt in mehreren Ländern. Nicht alle sprachen dieselbe Sprache. Trotzdem mussten alle dem Verkauf zustimmen. Unser Team begleitete die Gruppe bis zum Notartermin.

  1. ZuhörenWir sprachen einzeln mit jedem Erben. So verstanden wir die persönlichen Erwartungen.
  2. Über Sprachgrenzen hinwegTechnische Übersetzungshilfen ermöglichten Gespräche in der jeweiligen Sprache.
  3. Laufend informierenAlle Erben erfuhren jeden Schritt zeitnah. Niemand musste nach dem Stand des Verkaufs fragen.
  4. Das ErgebnisAm Ende gingen die Erben nur noch zum Notar und unterschrieben.
„Für die Erben lief alles reibungslos. Sie mussten mir nur Vertrauen schenken. Am Ende sind sie zum Notar gegangen, haben unterschrieben und waren alle glücklich.“
Carlo Rohner
Eine ehrliche Abwägung

Geerbte Immobilie verkaufen, vermieten oder behalten?

Die Frage nach einer Vermietung kommt fast immer. Eine richtige Antwort für alle gibt es nicht. Wir fragen zuerst: Möchten Sie die Verantwortung für ein vermietetes Haus übernehmen? Diese Punkte helfen bei der Abwägung:

  • Sanierung

    Geerbte Häuser sind oft älter. Vor einer Vermietung sind häufig Arbeiten nötig. Elektrik und Haus müssen sicher sein. Beide müssen die geltenden Vorgaben erfüllen.

  • Abrechnung

    Vermieter müssen die Nebenkosten abrechnen. In manchen alten Häusern lassen sich Strom, Gas und Wasser baulich kaum getrennt erfassen.

  • Mieterrisiko

    Im besten Fall bleibt ein guter Mieter lange und pflegt das Haus. Im schlimmsten Fall fehlt die Miete oder das Haus nimmt Schaden.

  • Mehrere Erben

    Alle entscheiden gemeinsam über die Vermietung. Ein Verkauf teilt das Erbe klar auf. Danach bleibt keine dauerhafte gemeinsame Bindung.

„Ich male dabei nicht den Teufel an die Wand. Ein Einfamilienhaus zu vermieten, macht aber nur bedingt Sinn. Es ist nicht die klassische Kapitalanlage.“
Carlo Rohner

Im Einzelfall kann eine Vermietung trotzdem sinnvoll sein. Bei einem schwachen Verkaufsmarkt vermieten manche Erben zunächst. Diese Entscheidung hängt oft von der persönlichen Haltung ab. Ein früher Verkauf kann steuerliche Folgen haben. Das gilt auch für eine Vermietung. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt Steuern.

Erben, die weit weg wohnen

Kann man eine geerbte Immobilie aus der Ferne verkaufen?

Ja. Viele Erben leben nicht mehr in der Region. Wir prüfen die Immobilie vor Ort. Wir besorgen fehlende Unterlagen. Wir führen die Besichtigungen durch. Mit Ihnen bleiben wir per Telefon und E-Mail in Kontakt.

Mit einer Vollmacht können wir vieles in Ihrem Namen anfordern. Eine mögliche Vertretung beim Notartermin klären wir rechtzeitig mit dem Notariat. In unserem Ratgeber „Was macht ein Immobilienmakler?“ lesen Sie von einem Eigentümer. Er musste für den gesamten Verkauf nie anreisen.

„Das ist das Schwerste: Man muss Vertrauen schenken, bevor man weiß, dass alles gut ausgeht.“
Carlo Rohner über Verkäufe, bei denen Erben nicht vor Ort sind
Vor dem Erbe

Was gilt, wenn Eltern ins Pflegeheim ziehen und das Haus verkauft werden soll?

Oft beginnt ein Verkauf schon vor dem Erbfall. Ein Elternteil zieht ins Pflegeheim. Das Haus steht anschließend leer. Wir begleiten auch solche Verkäufe. Wir sprechen eng mit Kindern, Bevollmächtigten oder betreuenden Personen.

  • Mit VollmachtHaben die Eltern ihren Kindern eine Vollmacht erteilt, können diese den Verkauf regeln. Ob die Vollmacht dafür ausreicht, klärt der Notar.
  • Mit BetreuerGibt es keine Vollmacht, bestimmt das zuständige Gericht eine betreuende Person. Für den Verkauf braucht diese Person die Genehmigung des Gerichts.
  • Abstimmung mit dem GerichtBraucht der Verkauf eine Genehmigung, stimmen wir uns mit dem zuständigen Gericht ab.

Diese Regeln schützen die Eltern. Carlo Rohner bringt es auf den Punkt: „Da kann kein willkürlicher Verkauf stattfinden.“

Unsere Aufgaben und unsere Grenze

Was nehmen wir Erben ab, und wo endet unsere Arbeit?

Erben sollen nicht jede Kleinigkeit selbst regeln. Folgende Aufgaben übernehmen wir:

  • Haushaltsauflösung

    Wir organisieren die Haushaltsauflösung mit erfahrenen Partnerbetrieben. So müssen Sie nicht selbst nach einem Betrieb suchen.

  • Unterlagen

    Wir prüfen die vorhandenen Unterlagen. Mit Ihrer Vollmacht fordern wir Fehlendes bei Ämtern und Hausverwaltung an.

  • Wert

    Wir ermitteln den Wert vor Ort. Wir erklären ihn allen Erben nachvollziehbar.

  • Verkauf

    Wir vermarkten die Immobilie, führen Besichtigungen und bereiten den Notartermin vor. Wir bleiben neutral und behandeln alle Informationen vertraulich.

Fragen zu Rechten und Steuern beantworten Notar, Nachlassgericht, Anwalt und Steuerberater. Wir nennen Ihnen passende Ansprechpartner.

„Ich weiß, wo meine Grenzen sind. Ich weiß, wann ich an einen Notar verweisen muss: immer dann, wenn mein Wissen endet.“
Carlo Rohner

Klaus Müller arbeitet seit 1990 als Immobilienexperte. Carlo Rohner und Max Zander sind Immobilienmakler (IHK).

Das Team von Rohner Immobilien im Büro: Klaus Müller, Carlo Rohner und Max Zander vor dem Wandlogo
Klaus Müller, Carlo Rohner und Max Zander in unserem Büro am Kirchplatz in Grevenbroich. Mehr über uns
Steuern kurz erklärt

Welche Steuern spielen beim Verkauf einer geerbten Immobilie eine Rolle?

Viele Erben denken zuerst an mögliche Steuern. Drei Punkte sollten Sie kennen:

  • Die Spekulationsfrist läuft weiterErben übernehmen den Kaufzeitpunkt des Verstorbenen. Liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, bleibt ein Gewinn in der Regel steuerfrei. Für selbst genutztes Wohneigentum gelten Ausnahmen. Mehr zur Spekulationssteuer
  • Das Familienheim hat eine BedingungEhepartner und Kinder können das Elternhaus steuerfrei erben. Dafür müssen sie selbst einziehen und zehn Jahre dort wohnen. Für Kinder gilt das bis 200 Quadratmeter Wohnfläche. Ein früher Verkauf oder eine Vermietung kann die Steuerfreiheit rückwirkend aufheben.
  • Das Finanzamt will Bescheid wissenMelden Sie den Erwerb einer Immobilie innerhalb von drei Monaten. Der Wert und der Verwandtschaftsgrad bestimmen die Höhe der Erbschaftsteuer. Bei enger Verwandtschaft ist der Freibetrag meist höher. Mehr zu Freibeträgen

Diese Angaben bieten eine erste Orientierung. Sie ersetzen keine Beratung zu Steuern oder Rechten. Lassen Sie Ihren Fall bitte von einem Steuerberater prüfen. Stand: 25. September 2026.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Verkauf einer geerbten Immobilie

Wie verkaufe ich eine geerbte Immobilie in NRW?

Zuerst belegen Sie das Erbe. Dafür nutzen Sie ein notarielles Testament samt Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein. Danach ändern Sie das Grundbuch auf die Namen der Erben. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall bleibt diese Änderung gebührenfrei. Anschließend folgen Wertermittlung, Einigung, Vermarktung und Notartermin. Alle Erben müssen dem Verkauf zustimmen.

Können wir verkaufen, wenn die Erbengemeinschaft uneinig ist?

Alle Erben müssen dem Verkauf zustimmen. Ein belegbarer Wert erleichtert die Gespräche. Eine neutrale Person kann die Ziele jedes Einzelnen klären und einen Kompromiss suchen. Gelingt keine Einigung, bleibt im äußersten Fall eine gerichtliche Versteigerung. Sie bringt oft einen deutlich niedrigeren Erlös.

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer geerbten Immobilie an?

Wichtig sind vor allem die Erbschaftsteuer und die Spekulationsfrist. Erben übernehmen den Kaufzeitpunkt des Verstorbenen. Liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, bleibt ein Gewinn in der Regel steuerfrei. Wer das Familienheim steuerfrei erbt, muss es meist zehn Jahre selbst bewohnen. Bitte lassen Sie Ihren Fall von einem Steuerberater prüfen.

Muss ich für den Verkauf vor Ort sein?

Nein, nicht unbedingt. Wir übernehmen Besichtigungen, Unterlagen und Abstimmungen vor Ort. Mit Ihnen bleiben wir per Telefon und E-Mail in Kontakt. Eine mögliche Vertretung beim Notartermin klären wir rechtzeitig mit dem Notariat.

Carlo Rohner
Carlo Rohner

Carlo Rohner ist Inhaber von Rohner Immobilien und IHK-zertifizierter Immobilienmakler. Dieser Text stammt aus der Praxis unseres Teams mit Klaus Müller und Max Zander. Veröffentlicht am , aktualisiert am . Mehr über uns

Wertermittlung vor Ort

Was ist Ihre Immobilie heute wert?

Jeder Verkauf beginnt mit einem Termin bei Ihnen vor Ort. Wir sehen uns die Immobilie und die vorhandenen Unterlagen an, ordnen ihren Wert ein und sagen Ihnen, was für den Verkauf noch benötigt wird. Die Wertermittlung ist kostenlos und unverbindlich.

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