Wertermittlung:
was sie leistet
und was sie kostet
Eine präzise Wertermittlung ist der wichtigste Schritt der Verkaufsvorbereitung. Auf ihr bauen Angebotspreis, Vermarktung und Verhandlung auf. Deshalb sparen wir hier nicht an Arbeit — und raten jedem Eigentümer, an dieser Stelle auch selbst nicht zu sparen.
2022–2026Qualitätsmakler
IHKzertifizierte KompetenzWarum wir an der Wertermittlung nicht sparen
Der Wert Ihrer Immobilie entscheidet über alles, was im Verkauf folgt. Ein zu hoher Angebotspreis zieht die Vermarktung in die Länge und macht Käufer misstrauisch. Ein zu niedriger verschenkt Vermögen. Meist geht es dabei um den größten Vermögenswert einer Familie.
Deshalb ist die Wertermittlung für uns keine Zahl im Vorbeigehen, sondern Arbeit: ein Termin bei Ihnen vor Ort, amtliche Daten, drei Rechenwege, ein Blick auf den aktuellen Markt — und ein Ergebnis, das wir Ihnen persönlich erklären.
Unser Rat gilt auch unabhängig von uns: Sparen Sie nicht bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie.

Was in Ihrer Wertermittlung steckt
Jeder Punkt lässt sich in unserer Muster-Wertermittlung nachlesen. Die Seitenzahlen führen Sie direkt hin.
| Was wir tun | Was das für Sie heißt | Im Muster |
|---|---|---|
| Termin bei Ihnen vor Ort | Wir sehen uns Haus oder Wohnung innen und außen an, dazu Garagen, Garten und Ihre Unterlagen. Zustand, Ausstattung und Modernisierungen fließen so in den Wert ein — das kennt keine Datenbank. | Seite 3–5 |
| Amtliche Daten | Bodenrichtwert aus BORIS-NRW, Grundstücksmarktbericht und Marktfaktoren des Gutachterausschusses, notariell beurkundete Kauffälle, amtliche Baukosten (Normalherstellungskosten) mit aktuellem Baupreisindex. | Seite 6–7 und 10–11, vertieft ab Seite 20 |
| Drei Rechenwege | Sachwert, Vergleichswert und Ertragswert. Wir rechnen die Wege, die zu Ihrer Immobilie passen, und sagen Ihnen, welcher führt — und warum. | Seite 8–10 |
| Marktumfeld | Bauzinsen, Nachfrage in Ihrer Gegend und die Preisentwicklung im Kreis: was Käufer heute finanzieren können. | Seite 12 |
| Angebotsmarkt | Welche vergleichbaren Immobilien gerade angeboten werden und zu welchen Preisen — als Einordnung, nicht als Maßstab. | Seite 11, vertieft Seite 27 |
| Klares Ergebnis | Eine Spanne mit Unter- und Obergrenze, ein Orientierungswert und unsere Empfehlung für den Angebotspreis — jeweils begründet. | Seite 13–15 |
| Persönliches Ergebnisgespräch | Wir gehen die Wertermittlung mit Ihnen durch, beantworten Ihre Fragen und besprechen, wie es weitergehen kann. | Seite 17 |
| Rund 30 Seiten zum Nachlesen | Ein Hauptteil, der sich in Ruhe lesen lässt, und eine Vertiefung mit allen Tabellen, Formeln und Quellen. Der Umfang richtet sich nach Ihrer Immobilie. | 17 + 16 Seiten |
Sehen Sie selbst, was Sie bekommen
Eine vollständige Wertermittlung am Beispiel eines erfundenen Einfamilienhauses. Adresse, Eigentümer, Flächen und alle Beträge sind fiktiv, die Fotos KI-erzeugte Symbolbilder. Aufbau, Rechenwege und Quellenarten entsprechen einer echten Wertermittlung von uns.
Was kostet die Wertermittlung?
Ein fester Preis je Objektart. Enthalten sind der Termin bei Ihnen vor Ort, die Ausarbeitung, die schriftliche Wertermittlung und das persönliche Ergebnisgespräch.
Eigentumswohnung
390 €
inkl. 19 % MwSt.
Ein- oder Zweifamilienhaus
490 €
auch Doppelhaushälfte und Reihenhaus
inkl. 19 % MwSt.
Mehrfamilienhaus
ab 690 €
3–4 Einheiten: 690 €
5–6 Einheiten: 890 €
inkl. 19 % MwSt.
Bei Verkaufsauftrag
inklusive
Maklervertrag binnen 12 Monaten nach dem Ergebnisgespräch: Wir erstatten den Preis. Bedingungen
- Mehrere Eigentumswohnungen im selben Haus: 390 € für die erste, 150 € für jede weitere (inkl. 19 % MwSt.).
- Als Einheit zählt jede Wohn- oder Gewerbeeinheit. Garagen und Stellplätze zählen nicht.
- Mehr als 6 Einheiten, Gewerbeimmobilien und Grundstücke: Preis auf Anfrage.
- Die Preise gelten im Rhein-Kreis Neuss und im Rhein-Erft-Kreis.
- Die Wertermittlung verpflichtet Sie nicht, uns als Makler zu beauftragen.
- Der Auftrag kommt zustande, wenn Sie unser Angebot per E-Mail annehmen. Als Verbraucher haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Es gelten unsere AGB für Wertermittlungen.
Im Preis enthalten: Anfahrt im Rhein-Kreis Neuss und im Rhein-Erft-Kreis, Termin vor Ort, Ausarbeitung, schriftliche Wertermittlung und Ergebnisgespräch. Weitere Kosten entstehen nicht.
Fragen zu Preis und Auftrag
Wann ist die Wertermittlung inklusive?
Schließen Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Ergebnisgespräch mit uns einen Maklervertrag über den Verkauf dieser Immobilie, erstatten wir Ihnen den Preis der Wertermittlung vollständig – innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Widerrufsfrist des Maklervertrags. Ist die Wertermittlung noch nicht bezahlt, entfällt der Betrag.
Muss ich Sie danach als Makler beauftragen?
Nein. Die Wertermittlung verpflichtet Sie nicht, uns als Makler zu beauftragen. Sie erhalten Ihre Wertermittlung und entscheiden in Ruhe, wie es weitergeht. Wir rufen Sie nicht ungefragt mit Verkaufsangeboten an.
Wie beauftrage ich die Wertermittlung?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Anfrageformular, um welche Immobilie es geht. So kommt der Auftrag zustande: Nach Ihrem Anruf oder Ihrer Anfrage senden wir Ihnen per E-Mail ein Angebot mit Leistung, Preis, Termin und Widerrufsbelehrung. Der Auftrag kommt zustande, wenn Sie dieses Angebot per E-Mail annehmen; Ihre Anfrage selbst ist noch kein Auftrag. Als Verbraucher haben Sie dann ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Es gelten unsere AGB für Wertermittlungen.
Was zählt beim Mehrfamilienhaus als Einheit?
Jede Wohn- oder Gewerbeeinheit. Garagen und Stellplätze zählen nicht. Für 3 bis 4 Einheiten kostet die Wertermittlung 690 €, für 5 bis 6 Einheiten 890 €. Bei mehr als 6 Einheiten nennen wir Ihnen den Preis auf Anfrage.
Bewerten Sie auch Gewerbeimmobilien und Grundstücke?
Ja. Weil Aufwand und Datenlage hier stärker schwanken, nennen wir Ihnen den Preis auf Anfrage.
Reicht die Wertermittlung für Finanzamt oder Gericht?
Nein. Unsere Wertermittlung ist eine Marktwert-Einschätzung für Ihre Verkaufsentscheidung und den Angebotspreis – kein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB. Für Finanzamt, Gericht, Erbauseinandersetzung, Pflichtteil, Scheidung oder Bank ist sie nicht bestimmt. Dort wird in der Regel ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen verlangt. Auf Wunsch nennen wir Ihnen Ansprechpartner.
Hinweise zu steuerlichen oder rechtlichen Themen ersetzen keine Beratung — wenden Sie sich dazu an Ihren Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt.
Was ist Ihre Immobilie heute wert?
Schreiben Sie uns kurz, um welche Immobilie es geht, oder rufen Sie an. Wir melden uns persönlich, in der Regel noch am selben Tag, und vereinbaren den Termin bei Ihnen vor Ort.
02181 2284784



